ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BEAST COMMUNICATIONS
Stand 15.03.2014
1) Definition von beast communications
beast communications ist ein Kollektiv mehrerer Einzelunternehmer, freier Mitarbeiter und Künstler. Es sind folgende Personen und Personengesellschaften berechtigt, im Namen von beast communications zu agieren: Böcks KG (Bertram Gaisböck & Doris Steinböck), Karl Schönswetter, Christian Stoppacher, Stephy Zinz-Ewers und Marco Zinz. Vertragspartner bei Angebot, Auftrag oder Rechnung ist (sind) somit stets die auf dem Vertragsdokument (Auftrag, Angebot, Rechnung) angeführte(n) Person(en), nie das gesamte Kollektiv beast communications. Mitglieder der beast communications, die im Vertrag nicht als Vertragspartner aufgeführt sind, sind bei Forderungen, Haftungs- und Gewährleistungsansprüchen schadfrei zu halten. Forderungen können nicht auf andere Partner und Mitarbeiter der beast communications übertragen werden.
2) Präambel
2.1) (Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von beast communications (im folgenden AGB und beast genannt) dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten – sofern sie über zwingendes Recht hinausgehen – sowohl von als auch seines Auftraggebers festzulegen und im Geschäftsverkehr möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen.
2.2) Der Tätigkeitsbereich von beast beinhaltet Leistungen die dem Berufsbild der Werbeagentur, des Werbegraphikdesigners, des Film- und Musikregisseurs, Tonstudios und Fotographen entsprechen.
2.3) Die AGB sind integrierter Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Tätigkeitsbereich von beast, zum Gegenstand haben.
2.4) beast ist berechtigt, Aufträge durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (gänzlich oder teilweise) durchführen zu lassen.
2.5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Erfüllung des Auftrages ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang der Konzeptions-, Entwurfs- und Ausführungsarbeiten förderliches Arbeiten erlauben.
2.6) Der Auftraggeber sorgt weiters dafür, dass beast auch ohne ausdrückliche Aufforderung alle für die Erfüllung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und beast von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
2.7) Der Tätigkeit von beast liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet.
3) Geltungsbereich und Vertragsabschluss
3.1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01. Jänner 2005. Sie gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Rechtshandlungen im Rahmen jeglicher Geschäftsbeziehung zwischen beast und dem Geschäftspartner.
3.2) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, sofern beast der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ein Verweis des Geschäftspartners auf seine eigenen AGB gilt nicht als Zustimmung zur Anwendbarkeit derselben, mögen diese auch angeschlossen sein und das Vertragswerk unterfertigt werden. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von beast zur Anwendbarkeit der AGB des Geschäftspartners kann nicht auf eine Zustimmung geschlossen werden. Die AGB des Geschäftspartners müssen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit stets zusätzlich von beast unterfertigt werden.
3.3) Alle Angebote von beast sind freibleibend; der Vertrag kommt erst durch Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung seitens beast zustande, deren Inhalt allein ausschlaggebend ist. Werden an beast Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran 4 Wochen ab Zugang des Angebotes an beast gebunden. beast ist berechtigt, ein Vertragsanbot innerhalb dieser 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung (Vertragsannahme) anzunehmen. Auslieferung und Rechnungslegung stehen einer Auftragsbestätigung gleich.
3.4) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen sind ausgeschlossen. Selbiges gilt für ein Abgehen vom Erfordernis der Schriftlichkeit.
4) Angebote und Leistungsumfang
beast ist berechtigt, den Leistungsumfang zu verändern. Änderungen des Leistungsumfanges werden dem Kunden schriftlich, per Telefax, mittels E-Mail oder auf sonstige technische Weise mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Der jeweilige Tarif für den von beast angebotenen Leistungsumfang ist aus dem jeweils gültigen Tarifblatt des Fachverbandes für Werbung und Marktkommunikation oder des jeweils gültigen Fachverbandes bzw. der Vereinbarung ersichtlich.
5) Dauer und Beendigung eines Vertrages (Webspace, CMS, Serverarchitektur)
Ausschließlich für die Zurverfügungstellung von Webspace und Serverarchitektur sowie Serviceverträge gilt:
5.1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, beginnt jeder Vertrag mit seiner Unterzeichnung durch die gesetzlichen Vertreter der Vertragsparteien und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann von beiden Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar jeweils zum Monatsletzten mittels eingeschriebenem Brief mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende. Es gilt das Datum des Poststempels.
5.2) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt den Parteien unbenommen.
5.3) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine der Vertragsparteien ihren vertraglichen Verpflichtungen trotz Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist durch die andere Vertragspartei nicht nachkommt oder die Leistungserbringung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen oder Einwirkungen Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können, unmöglich wird, wenn über das Vermögen einer Vertragspartei der Konkurs eröffnet bzw. mangels Vermögen abgewiesen wird, ein Reorganisationsverfahren eingeleitet wird oder die andere Vertragspartei gegen wesentliche Bestimmungen des Vertrages verstößt. In diesen Fällen werden sämtliche Forderungen von beast unverzüglich fällig. Ein Anspruch des Geschäftspartners oder des Masseverwalters auf Erbringung weiterer Leistungen durch beast erlischt.
5.4) beast ist insbesondere berechtigt, seine Leistungen unter Aufrechterhaltung seiner Rechte aus dem Vertrag zurückzuhalten, wenn der Geschäftspartner
a) Vertraglich vereinbarte Wartungen durch beast nicht zulässt und/oder
b) das Produkt missbräuchlich oder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet oder Störungen verursacht
Bei Beendigung des Vertrages werden vom Geschäftspartner übergebene Datenbestände (mit Ausnahme solcher zur Dokumentation und Nachvollziehung der Geschäftsbeziehung), insbesondere EDV-technisch vom Geschäftspartner abgelegte Inhalte, gelöscht.
6) Preise und Zahlungsbedingungen
6.1) Rechnungen sind prompt netto fällig. Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, soferne nicht anderes schriftlich vereinbart wurde. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Firmensitz Wien ohne Zustellung, Montage, Installation, Schulung, Versand oder sonstige Nebenleistungen (z.B. Programmträger, Dokumentationen und allfällige Vertragsgebühren). Auf Wunsch werden diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung erbracht.
6.2) Einmalige Entgelte sind Festpreise. Laufende Entgelte können von beast entsprechend den Änderungen des Verbraucherpreisindex 2003 angepasst werden. Sollten sich aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche Lohnkosten oder andere zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Material, Energie, Transporte, Fremdarbeitenfinanzierung etc., nach Vertragsabschluss verändern, so ist beast berechtigt seine Preise entsprechend anzupassen. Gleiches gilt für Währungsschwankungen zwischen einem Lieferland und Österreich.
6.3) Das Gesamthonorar setzt sich im Regelfall aus folgenden Faktoren zusammen (vgl.: die vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen Honorarrichtlinien der Werbegraphik-Designer (unverbindliche Verbandsempfehlung gemäß § 32 Kartellgesetz)):
• Konzeption (Vorentwurf, konzeptioneller Problemlösungsansatz, Skizzen, Scribbles, Präsentation von Ent
wurfsarbeiten etc.)
• Entwurfsausarbeitung (Layout, Muster, Kalkulation etc.)
• Werknutzungsart (Copyright, Nutzungshonorar)
• Nebenleistungen (Modelle, Beschaffung auftragsspezifischer Informationen,Produktionsüberwachung etc.)
• Mieten für zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten oder Geräte (Studiomiete, Fotoequipement, …)
• Zuschläge zum Honorar (Leistungen außerhalb der Normalarbeitszeit und außerhalb Österreichs)
• Nebenkosten (Reisespesen, Telefonkosten etc.)
• Fremdleistungen
6.4) beast ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Rechnung des Vertragspartners zu versichern. Ebenso ist beast berechtigt, Mehrkosten für wetterbedingte Verschiebungen von Tätigkeiten im Freien nach Aufwand angemessen in Rechnung zu stellen, sodass das Wetterrisiko den Vertragspartner trifft.
6.5) Eine Aufrechnung von Ansprüchen von beast mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Soferne nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, ist der Vertragspartner zur Abtretung allenfalls bestehender Forderungen gegen beast nicht berechtigt
Zinsen und Bankspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Einwendungen gegen Rechnungen von beast können binnen längstens 14 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich erhoben werden; die Fälligkeit wird hierdurch nicht berührt. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
Berechtigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. Als angemessener Betrag in diesem Sinne ist jener Betrag zu verstehen, welcher den voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mängelbehebung entspricht.
6.6) Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
6.7) beast ist berechtigt, unbeschadet anderslautender Bestimmungen bzw. Abmachungen noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen auszuführen. Wird eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners für möglich gehalten bzw. sind Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch bei angemessener Nachfrist nicht erbracht, kann beast vom Vertrag zurücktreten.
6.8) beast leistet keine Gewähr für die Richtigkeit der von ihr nach bestem Fachwissen erstellten Kostenvoranschläge. Sollte sich nach Auftragserteilung herausstellen, dass sich die Kosten gegenüber dem Kostenvoranschlag um mehr als 15% erhöhen, so wird beast den Vertragspartner hiervon verständigen. Kostenüberschreitungen bis 15% können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen gesondert in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge in den Bereichen Design und Medienplanung oder für individuelle Organisationskonzepte sind, sofern nicht anders vereinbart, entgeltlich; ein für den Kostenvoranschlag bzw. eine Präsentation bezahltes Entgelt kann nach Vereinbarung gutgeschrieben werden, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages bzw. der Präsentation ein Auftrag erteilt wird. Diese Gutschrift wird bei der Schlussrechnung bzw. bei der letzten Teilzahlung berücksichtigt. Kostenvoranschläge gelten als Gesamtkostenvoranschläge, sodass sich beast eine angemessene Preisänderung im Falle einer vom Kostenvoranschlag nicht nur geringfügigst abweichenden Auftragserteilung vorbehält.
6.9) Tritt der Vertragspartner von der Vereinbarung zurück, ohne dass beast Leistungen mangelhaft erbracht hat oder am Rücktritt ein Verschulden trifft, so hat beast Anspruch auf das vereinbarte Entgelt in voller Höhe.
6.10) Soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen „Honorarrichtlinien für Werbegraphik-Designer“, bzw. des jeweils zuständigen Fachverbandes.
6.11) Die dort ausgewiesenen Honorarsätze gelten als Mindesttarife.
7) Entgeltlichkeit von Präsentationen
7.1) Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation zu erstellen (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Sollte anläßlich der Einladung die Höhe des Entgelts nicht vereinbart worden sein, so gebührt ein angemessenes Entgelt.
7.2) Durch die Abhaltung der Präsentation wird der Auftrag zugleich angenommen und erfüllt.
7.3) Das vereinbarte, angemessene Entgelt steht beast zu, auch wenn beast nach erfolgter Präsentation keinen Auftrag erhält (Abschlagshonorar). Sollte beast nach Teilnahme an der Präsentation einen Auftrag erhalten, werden beast und der Vertragspartner im Einzelfall vereinbaren, ob das für die Teilnahme an der Präsentation vereinbarte, angemessene Entgelt aufgrund der Erteilung eines Auftrags durch den Vertragspartner entfallen kann.
7.4) Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Rechten. Die Inhalte und Vorschläge einer Präsentation sind urheberrechtlich geschützt.
7.5) Von beast bei Präsentationen übergebene Unterlagen bleiben jedenfalls im Eigentum von beast. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Präsentationsunterlagen selbst zu verwerten, zu vervielfältigen oder an Dritte weiterzugeben, wenn beast nicht ausdrücklich schriftlich die Zustimmung erteilt hat.
8) Grafik, Reprographie, Lithographie, Druck und sonstige Umsetzung
8.1) beast wird vom Auftraggeber übergebene Daten oder Vorlagen für Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstige Umsetzungsaufträge auf Ihre Tauglichkeit für die Erfüllung des konkreten Auftrags überprüfen oder überprüfen lassen. beast wird dem Auftraggeber binnen drei Tagen mitteilen ob die Vorlagen für die Erfüllung des Auftrags ausreichen. beast kann den Auftraggeber verpflichten, dass er die von beast bearbeiteten Daten oder Vorlagen für Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstige Umsetzungsaufträge vor dem nächsten Produktionsschritt (z.B. Druckauftrag) kontrolliert und freigibt. Unterlässt der Auftraggeber die Kontrolle, so schließt besat sämtliche Haftungen wegen allfällig mangelhafter Qualität des Endprodukts aus.
8.2) beast sichert keine über den konkreten Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstige Umsetzungsauftrag hinausgehende Qualität zu. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass beast die vereinbarte Qualität nur dann erbringen kann, wenn
der Auftraggeber beast über sämtliche Druckkomponenten (z.B. Papiersorte, Druckverfahren, Gradationskurve, Belichtung über Film, Raster, Computer to plate u.ä.) informiert hat. Der Auftraggeber sichert zu, beast über Änderungen der Druckkomponenten (insbesondere Änderung der Druckmaschine) unverzüglich zu informieren.
8.3) beast behält sich vor, Graphik-, Reprographie-, Lithographie-, Druck- oder sonstige Umsetzungsaufträge an Subunternehmer weiterzugeben, wobei beast für von Subauftragnehmern erbrachte Lieferungen und Dienstleistungen nur für ein allfälliges Auswahlverschulden haftet.
8.4) beast übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für vom Auftraggeber übergebene digitalisierte oder nicht digitalisierte Daten. Insbesondere haftet beast dem Auftraggeber nicht dafür, dass die vom Aufraggeber übergebenen Daten frei von Rechten Dritter (insbesondere Werknutzungsrechte oder Werknutzungsbewilligungen) sind. beast haftet auch nicht für den allfälligen Verlust von Daten.
9) Eigentumsvorbehalt
9.1) Sämtliche Lieferungen und Dienstleistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich allfälliger Zinsen und Kosten von beast gegenüber dem Geschäftspartner auf Letztgenannten.
9.2) Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme hat der Vertragspartner auf das Eigentumsrecht von beast hinzuweisen und diese unverzüglich zu verständigen. Allfällige Kosten, die beast in Zusammenhang mit der Wahrung ihrer Rechte entstehen, hat der Vertragspartner zur Gänze zu ersetzen.
9.3) Der Vertragspartner verpflichtet sich für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl auf eigene Kosten zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an beast abgetreten; beast nimmt diese Abtretung an.
9.4) Soferne nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, gehen Verwertungsrechte im Zeitpunkt der Bezahlung des Gesamtpreises in jenem Umfang auf den Vertragspartner über, welche dieser zum ordentlichen Gebrauch des Werkes benötigt.
10) Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Ware das die Geschäftsräume von beast bzw. bei Streckengeschäften das Lager ihrer Lieferanten verlassen hat. Gleiches gilt bei Teillieferungen und auch in jenem Fall in welchem die Kosten für Zulieferung und Aufstellung aus welchen Gründen immer von beast übernommen werden. Verzögert sich die Versendung oder Zustellung der Ware in Folge von Umständen höherer Gewalt, so geht die Gefahr im Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
11) Liefer-, Zahlungs- und Annahmeverzug
11.1) Eine sachlich gerechtfertigte Verzögerung im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch beast bzw. eine kurzfristige Überschreitung einer Zahlungsfrist durch diese gilt als vorweg genehmigt, soferne diese in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsumfang und den besonderen Umständen des Auftrages stehen und von beast nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Verzögerungen, welche durch dritte Personen, insbesondere Berater des Vertragspartners verursacht werden, oder wetterbedingte Verzögerungen gehen keinesfalls zu Lasten beast. Solche Verzögerungen sind der Sphäre des Vertragspartners zuzurechnen und nicht geeignet den Gefahrenübergang hinauszuzögern.
11.2) Kommt es dadurch, dass ein vom Vertragspartner zugezogener Dritter (fachkundiger Berater, zuarbeitender Dienstleister etc.) eine Leistung oder Information nicht fristgerecht erbringt bzw. beistellt, zu einem Annahmeverzug oder wird beast hierdurch an der Aufnahme oder Fertigstellung ihrer Leistung gehindert, so ist beast nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von längstens 14 Tagen berechtigt, wahlweise über den vereinbarten Gesamtpreis sofort zur Gänze Rechnung zu legen, ungeachtet dessen, ob die Ware oder sonstige Leistung übernommen wird, oder aber den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
11.3) Sind Teilzahlungen vereinbart, so ist beast berechtigt, den gesamten noch offenen Betrag fällig zu stellen (Terminverlust). Im Zweifel hat der Vertragspartner auf eigene Kosten eine Bankgarantie über den für das gesamte Werk vereinbarten Betrag zu legen. beast ist weiters berechtigt, bis zur vereinbarungsgemäßen Wirkung der Zahlung oder sonstigen Leistung von der Erfüllung eigener Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner zurückzustehen. Wird beast an der Leistungserbringung gehindert, so wird die von ihr einzuhaltende Lieferfrist automatisch um diesen Zeitraum verlängert. beast ist aber auch berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe im Ausmaß von 30 % des Rechnungsbetrages als vereinbart.
11.4) Gerät beast grob schuldhaft in Lieferverzug, so ist der Vertragspartner berechtigt den Rücktritt vom Vertrag zu erklären, in welchem Zusammenhang vereinbart wird, dass – ungeachtet der Bestimmungen des vorangegangenen Absatzes – der Verzug als genehmigt gilt und auf die Geltendmachung von Schadenersatz verzichtet wird, wenn besat noch vor dem Zugang der Rücktrittserklärung einen neuen Liefertermin innerhalb 12 Stunden ab Verständigung von diesem neuen Liefertermin bekannt gibt und diesen Termin auch tatsächlich einhält. Geringes oder leichtes Verschulden berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es wurde ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart.
11.5) Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, beast zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, und zwar zumindest in jenem Umfang, welcher sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Weiters ist die beast berechtigt, je Mahnschreiben einen Betrag in Höhe von Euro 25,— netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sowie für die Evidenzhaltung im Mahnwesen je begonnenem Quartal einen weiteren Betrag von Euro 12,— netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist beast berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,5% jährlich zu verrechnen. Ferner ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten von beast anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
12) Nutzungsrechte
Das geistige Eigentum (Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, sonstige Schutz- oder Nutzungsrechte etc) verbleibt – soweit im einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird – stets bei beast. Soweit dem Geschäftspartner Rechte eingeräumt werden, sind diese – soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart – nicht übertragbar und nicht ausschließlich. Insbesondere ist der Geschäftspartner nicht berechtigt, das Produkt oder Teile desselben ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von beast entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Unterlizenzen dürfen nicht eingeräumt werden.
13) Urheberrecht
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte für alle durchzuführenden Arbeiten auf seine Kosten ordnungsgemäss zu erwerben.
Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten Dritter, dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.
14) Storno
14.1) Der Vertragspartner hat das Recht, gegen Bezahlung eines Reugeldes von 30% vom noch nicht abgerechneten Entgelt bei gleichzeitiger Abgeltung aller bisher erbrachten Leistungen und gelieferten Waren ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
14.2) Soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, obliegt die Entscheidung darüber, ob bereits gelieferte Ware von beast zurückgenommen wird, denselben. Wird Ware zurückgestellt, so erhält der Vertragspartner eine Gutschrift über 70% des bereits geleisteten Kaufpreises. Alle anderen Leistungen sind zur Gänze zu bezahlen. Kosten für eine Deinstallierung und den Abtransport und eine allfällige Rücksendung an Zulieferer hat der Vertragspartner zur Gänze zu ergänzen.
15) Gewährleistung
15.1) beast wird dem Kunden die Fertigstellung der vertraglich bestimmten Leistungen mitteilen und die Leistungen dem Kunden übergeben. Der Kunde ist verpflichtet bei der Annahme der Leistung im erforderlichen Maß mitzuwirken. Teilt der Auftraggeber beast innerhalb der Frist von drei Tagen schriftlich allfällige Reklamationen oder Änderungswünsche mit, so steht das Recht zur Verbesserung binnen einer Frist von zumindest 14 Tagen zu. Der Auftraggeber kann nur dann die Verminderung des Entgelts verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären, wenn ein Versuch von beast, den Mangel zu beheben, nach angemessener Fristsetzung fehlgeschlagen ist oder die Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist.
15.2) Als Mängel werden Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung verstanden. beast leistet Gewähr für Mängel am Produkt, am Material oder in der technischen Funktion und Ausführung sowie der beschriebenen Leistung, wobei sich die diesbezügliche Haftung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt, umfasst die Gewährleistung nur solche Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrüberganges bereits gegeben bzw. vorhanden waren; die Haftung für später auftretende Mängel ist ausgeschlossen.
15.3) Verpackung und etwaige Reisekosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Nur wenn eine Vertragserfüllung nicht möglich ist, ist der Vertragspartner zur Wahl zwischen Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich um geringfügige Mängel handelt. Ein Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung besteht nur dann, wenn beast nicht imstande ist den Mangel zu beheben. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde die Betriebsbedingungen oder Bedienungsanleitungen missachtet, aufgetretene Mängel selbst oder durch Dritte beheben lässt, sowie auch dann, wenn der Vertragspartner eine ihm nach dem Vertrage zukommende Verpflichtung nicht einhält, insbesondere vereinbarte Zahlungen nicht leistet oder aus welchem Grund immer einbehält.
16) Haftung
16.1) Eine Haftung von beast für Inhalte, Datenbestände, wie überhaupt jedes Verhalten, das aus oder im Zusammenhang mit Daten, Informationen etc gesetzt wird, ist ausgeschlossen. Jede Haftung von beast aus oder im Zusammenhang mit widerrechtlichen Eingriffen, der Verbreitung von Viren oder sonstigen Schädigungen aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der von beast eingeräumten Zugangsmöglichkeiten und Leistungen ebenso wie aus einer Löschung von Daten etc ist ausgeschlossen.
Die regelmäßige Erstellung von Backups von Onlineinhalten liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Auftraggebers, es sei denn, es liegt eine anderweitige Regelung mit beast vor. Für Schäden an Livesystemen/Content/etc. aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Backups trägt der Auftraggeber daher die volle Haftung. Soweit ein Mangel auftritt, der nicht (etwa aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung) durch obige Entgeltgutschriften abgegolten wird, kann beast den Mangel nach Wahl durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist beheben. Erst nach zumindest 2 vergeblichen Mängelbehebungsversuchen kann der Geschäftspartner den Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung geltend machen.
16.2) Schadenersatzansprüche gegenüber beast sind ausgeschlossen, es sei denn, beast hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Allfällige Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der für die zugrunde liegende Lieferung bzw. Leistung als Entgelt vereinbart war.
16.3) beast haftet nicht für zeitliche Verzögerungen und Terminüberschreitungen, deren Ursprung in der Sphäre des Auftraggebers liegen.
16.4) Für die vom Auftraggeber zur Bearbeitung übergebenen Daten und Unterlagen übernimmt beast keine Haftung. beast ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber selbst oder von dazu beauftragten Dritten übergebene Materialien, Daten und Druckvorrichtungen zu prüfen.
16.5) Weiters ist für folgende Schäden jede Haftung ausgeschlossen: Verlust von Goodwill u. Geschäftsbeziehung, Datenverlust, Produktionsausfall und entgangener Gewinn, Verzögerungsschäden, Vermögensschäden, mittelbare Schäden, Beeinträchtigung des Firmenwertes, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter.
16.6) Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsverlusten, und von Schäden dritter Personen gegen beast ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Soweit die Haftung von beast ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Gesellschafter, Vertreter und Erfüllungshilfen.
16.7) Mangels gesonderter Vereinbarung wird keine wie immer geartete Haftung für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter übernommen (Patent-, Urheber-, Markenrechte, Copyrights, Musterschutz, etc.). Behaupten Dritte eine Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch beast, so ist ihr dies unverzüglich und umfassend zur Kenntnis zu bringen.
16.8) Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet beast nicht, es sei denn, dass sie deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Vertragspartner sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Besteht der Auftrag in der Anfertigung von individuellen Organisationskonzepten und Programmen aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Vertragspartners, so erstreckt sich die Gewährleistung und Haftung von beast lediglich auf die vertragsgemäße Ausführung.
17) Loyalität und Geheimhaltung
17.1) beast ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung des Auftrages selbst oder durch allfällige dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten beast verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000; besat überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme, etc.) wird dem Vertragspartner nach Fertigstellung auf Wunsch zurückgegeben.
17.2) beast verpflichtet sich, alle im Zuge der Abwicklung von Aufträgen erhaltenen Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Geschäftspartner des Vertragspartners auch nach Vertragsende geheim zu halten und nicht zu verwerten, sowie weiters, diese und sämtliche andere, dem Vertragspartner gegenüber übernommene Verpflichtungen auf allfällige dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung eines Auftragesbedienen, zu überbinden. Eine Entbindung von dieser Verpflichtung durch den Vertragspartner selbst ist möglich; eine vom Gesetzgeber vorgesehene Verpflichtung zur Auskunftserteilung hat gegenüber dieser Verpflichtung zur Verschwiegenheit Vorrang. beast wird jedoch unentgeltlich das Recht eingeräumt, das Ergebnis ihrer Leistungen für den Vertragspartner zum Zwecke der Eigenwerbung zu nennen und ausschnittweise in allen Medien (z.B. Websites, Kataloge, Infofolder, Werbefilm) zu veröffentlichen.
18) Allgemeine Bestimmungen
18.1) Die Übertragung von zwischen beast und dem Kunden geschlossenen Verträgen
sowie die Abtretung von Rechten und Übertragung von Pflichten aus diesen Verträgen
ist ohne schriftliche Zustimmung von beast unzulässig.
18.2) Der Kunde darf gegen Forderungen von beast mit eigenen Ansprüchen nur dann
aufrechnen, wenn diese gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden oder von beast anerkannt wurden. Dieser Absatz findet auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes keine Anwendung.
18.3) Soferne der Vertragspartner nicht im Sinne der Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes als Unternehmer anzusehen ist, entfallen alle Vertragsklauseln, die rechtswirksam mit Konsumenten nicht vereinbart werden können oder dürfen; solche Klauseln werden jeweils durch eine solche Regelung ersetzt, welche der für Unternehmer gültigen Regel wirtschaftlich am ehesten entspricht und erlaubt ist.
18.4) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Rechtsgeschäft einschließlich eines Anspruches aus Rücktritt ist Wien. Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches materielles Recht unabhängig davon, in welchem Land der Auftrag durchgeführt wird. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
18.5) Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Schriftform ist auch durch Fax mit Faxbestätigung oder email mit Bestätigungsemail gewahrt.
18.6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.